Aufgrund des Webseiten-Umfang werden die verschiedenen operativen Schmerzbehandlungs-Methoden und Operationstechniken an dieser Stelle nicht ausführlich beschrieben und erläutert.

Vielmehr soll ein Überblick gegeben werden, inwieweit derartige Operationsverfahren wirklich ursächlich Schmerzen behandeln und wo mögliche Risiken dieser Eingriffe liegen. In vielen Fällen sind reine Schmerztherapie-Operationen vermeidbar, wenn die in Wahrheit muskuläre Ursache vieler Schmerzprobleme mit dem Therapiekonzept der Biokinematik behandelt wird.

Sinnhaftigkeit von Operationen

 Die Meinungen in der Ärzteschaft, bei welchem Krankheitsbild eine Operation notwendig ist, gehen weit auseinander. An dieser Diskussion möchte ich mich nicht beteiligen, da jeder Betroffene ein individuelles Krankheitsbild und für und wieder einer Operation gegeneinander abgewogen werden müsse.

Dennoch möchte ich zitiere hier den Begründer der Biokinematik (Arzt Walter Packi) zitieren, der nach der mathematischen Analyse der menschlichen Bewegungslehre einen solchen Eingriff, um Schmerzen auszuschalten, in der Regel aus folgendem Grund ablehnt:

Orthopädische Operationen verändern, im Gegensatz zu unfallchirurgischen Operationen die Geometrie des Körpers. Während in der Unfallchirurgie – ehemals Wiederherstellungschirurgie genannt – möglichst achsen- und winkelgerecht wiederhergestellt wird, was die Natur vorgegeben hat, verfolgt die Orthopädie das gegenteilige Ziel. Achsen und Winkel werden mit Absicht verändert, Muskeln werden verlagert, Bandstrukturen werden verlegt. Der Körper als mechanisch selbstorganisierendes System wird in seiner Funktionalität dadurch mehr oder weniger empfindlich gestört. Obwohl in der Orthopädie bisher keine Vorstellung darüber existiert, nach welchen gesetzmäßigen Kriterien die Mechanik des Körpers aufgebaut ist, ist die Orthopädie gleichwohl der festen Überzeugung, diese Mechanik des Körpers „verbessern“ zu können. X-Beine und O-Beine werden „begradigt“, Schenkelhälse werden abgeflacht oder aufgerichtet, Kinder werden vorsorglich umgestellt. Dies alles im Sinne der Schmerztherapie. Grundlage ist ein Denken, welches die Statik des Menschen im Blickfeld hat, wobei vergessen wird, dass der Mensch den Gesetzen der Statik überhaupt nicht unterliegt. Denn der Mensch bewegt sich, solange er lebt. Zur Ruhe, also in die Stase, kommt er erst mit dem Tode. Ein Gebäude untersteht den Gesetzen der Statik. Eine bewegte Struktur, wie der Mensch oder ein Auto, unterliegt den Bewegungsgesetzen, also der Kinematik. Wenn ein bewegter Körper nach den Gesetzen der Nichtbewegung behandelt wird, dann wird er geschädigt und nicht gebessert. Eine Wiederherstellung der ursprünglichen physiologischen Funktionen ist nicht mehr möglich. Schmerzen und/oder funktionelle Lähmungen bleiben Dauerzustand.

Chirurgen, die sicherlich mehrheitlich ihr Handwerk verstehen, werden naturgemäß schneller zu einer Operation raten, obwohl sie vielleicht das Schmerzgeschehen nicht verursachungsgerecht interpretieren.

Selbst Ärzte, die der biokinematischen Behandlungsmethode skeptisch gegenüber stehen, sollten nach den Ausführungen im Deutschen Ärzteblatt (am Beispiel der lumbalen Schmerzen) grundsätzlich nur in seltenen Fällen operieren:

A1474 (56) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 22, 31. Mai 1996 Das Lumbalsyndrom – Prävention, Diagnostik und Therapie

Nur zehn Prozent der Lumbalsyndrome mit nachgewiesenem Bandscheibenvorfall (also nicht 10% aller Rückenschmerzen) bedürfen der operativen Behandlung durch Entlastung. Eine absolute Indikation zur – in der Regel offenen – Dekompression besteht beim Cauda equina- Syndrom mit Schließmuskellähmung und bei akuten Paresen funktionell wichtiger Beinmuskeln. Eine relative Indikation wird beim therapierefraktären und beim chronisch rezidivierenden Wurzelsyndrom mit segmentalem Schmerzband in Verbindung mit entsprechendem Leidensdruck gesehen. Unbedingte Voraussetzung ist immer ein mit dem klinischen Bild zusammenpassender tomographischer Befund mit etagen- und seitenkonformem Kompressionsnachweis durch Bandscheibe, Knochen oder beide. Zur Vermeidung postoperativer Narbenbildung, die ebenso wie segmentale Instabilität ein Postdiskotomiesyndrom bewirken kann, sind bei der konventionellen Operation mikrochirurgische Methoden vorzuziehen. Narbenbedingte chronischrezidivierende Schmerzen neigen auch nach minutiöser Narbenresektion zum Rezidiv; deshalb muss postoperative Narbenbildung als eines der am wenigsten kalkulierbaren Risiken auch bei schonender offener Periduralchirurgie angesehen werden. Demgegenüber ist schmerzhafte Instabilität nach Diskotomie, im Rahmen der Diskopathie und aus anderen Gründen, sofern sie als solche diagnostisch eindeutig verifiziert ist, der monosegmentalen Spondylodese gut zugänglich. Die so genannten perkutanen Bandscheibenoperationen setzen als intradiskale Maßnahmen ein intaktes hinteres Längsband voraus. Deshalb sind freie Bandscheibensequester und voroperierte Bewegungssegmente hierfür ungeeignet, desgleichen die knöcherne Lumbalkanalstenose.

Am günstigsten ist die Prognose bei eindeutigen Wurzelzeichen und ausschließlich diskogener Kompression. Im übrigen gelten die gleichen Indikationskriterien wie bei der konventionellen Operation. Eine abschließende Bewertung der minimalinvasiven Behandlungsmethoden ist derzeit noch nicht möglich. In Deutschland stellen 10 – 20% aller Bandscheibenoperierten Patienten Rentenanträge; nach Zweit- oder Mehrfacheingriffen ist der Anteil doppelt so hoch.

 

Die Notwendigkeit eines Eingriffes bei Ausfallerscheinungen, sollte durch die Überprüfung, ob eine muskelverursachte Lähmung (myogen) oder eine neurologische Lähmung vorliegt, genau geprüft werden. Falschdiagnosen sind leider nicht selten.
Beispielsweise bringt auch eine Diskografie (Injektion unter Röntgenkontrolle) häufig keine wirkliche Diagnose, werden doch die muskulären Strukturen durch die Höhenzunahme der Bandscheibe ebenfalls weiter gedehnt. Eine Schmerzzunahme wäre in diesem Fall ebenfalls über die Muskulatur erklärbar.

Auch juristisch gesehen ist es erforderlich zu klären, ob eine Operation wirklich die bessere Alternative ist. So schreibt der Bundesgerichtshof (BGH VI ZR 100/99 Quelle: NJW 2000, 178) zu dem Thema:

Wer operiert wird, ohne vorher über eine alternative Behandlungsmethode ohne Skalpell informiert worden zu sein, kann durchaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Die Klägerin war 1990 wegen Problemen mit der Bandscheibe in die Neurochirurgie eines Krankenhauses eingeliefert und war mit Erfolg eine Woche zunächst medikamentös behandelt worden. Später empfahlen die behandelnden Ärzte der Frau eine operative Behandlung. Allerdings, ohne sie vorher über alternative Behandlungsmöglichkeiten ohne Messer informiert zu haben. Erst nach der Operation erfuhr die Frau davon – und klagte. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob die ablehnenden Entscheidungen auf. Grundsätzlich müsse ein Patient aufgeklärt werden, wenn es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen gebe. Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts müsse dies selbstverständlich auch dann gelten, wenn eine Operation durch eine konservative Behandlung vermieden werden könne.
 

Operationen – Fazit

Die Entscheidung für oder gegen eine Operation, mündet häufig in eine Art Glaubenskrieg, den der betroffene Patient meist selbst nicht bewerten kann. So werden von den verschiedenen Ärzten unterschiedliche Argumente und Methoden vorgezogen. Bei genauerer Analyse stellt der Betroffene dann meist Widersprüchlichkeiten in den Ausführungen fest. Ebenfalls wird die Ursache der Schmerzen in der Regel nicht beschrieben. Stattdessen wird von Veranlagung, Degeneration, oder psychogenen Faktoren gesprochen. Der Patient sollte deshalb genau prüfen und intuitiv versuchen, den für sich bestmöglichen Weg zu finden. Es erscheint ungefährlicher und erfolgsversprechend, vor einer Operation alle konservativen Methoden, Bewegung und die Übungen und Thesen des Biokinematik-Konzeptes in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Sich Körperteile operativ entfernen zu lassen, ist dagegen meist ein irreversibles Vorgehen und sollte wirklich die allerletzte Option sein, wenn sowohl muskuläre und/oder emotionale Ursachen ausgeschlossen worden sind.

Eine Operation bedeutet im Extremfall neben weiteren Schmerzen einen jahrelangen Rechtsstreit über Frühverrentung oder ärztliche Kunstfehler. Selbst bei vermeintlich harmlosen Eingriffen, wie dem RACZ-Katheter, finden sich Presseberichte über erste Gerichtsverfahren wegen schwerer Infektionen und Zerstörung von wichtigen Muskelteilen durch die eingespritzten Medikamente. Oftmals teure minimalinvasive Verfahren sehen weniger gefährlich aus, können jedoch im Einzelfall ebenfalls grossen Schaden anrichten.

Bei der Vorstellung der unterschiedlichen Methoden durch Ärzte in den Medien sollte der Patient in Betracht ziehen, dass auch wirtschaftliche Interessen die Darstellungen prägen können. Es existiert ein Widerspruch zwischen den von Ärzten publizierten Erfolgsquoten und den Berichten der Betroffenen. Meist sind wissenschaftlich seriöse Langzeitstudien nicht erhältlich. Operationen können oft kurzfristig helfen, da beispielsweise die Anästhesie muskulär krampflösend wirkt oder eine Körperstruktur etwas mehr Bewegungsspielraum bekommt. Mittelfristig treten die Beschwerden jedoch häufig wieder auf, da die wirkliche Schmerzursache nicht therapiert wurde.

Auf Kongressen von Wirbelsäulenchirurgen konnte ich mich selbst davon überzeugen, dass viele operative Therapien nicht den tatsächlichen Erfolg aufweisen, der vorab erwartet worden war.

Wichtig ist auch ein Verständnis, dass zahlreiche Operationen vermeidbar wären, sofern emotionale Ursachen des Schmerzgeschehens, wie beispielsweise Unfalltraumen, therapiert würden. Hintergrund des Schmerzgeschehens ist hier dann die Schockenergie, die Muskelstrukturen blockiert und zu einem muskulären Hypertonus führt. Derartige Ursachen lassen sich mit einer zielgerichteten Traumatherapie oftmals innerhalb von einer Behandlungssitzung auflösen. Mehr Informationen darüber finden sich im Buch „Ganzheitliche Heilkunde für Körper, Geist und Seele“ erläutert.